Informationen für Ärzte, Beratungsstellen, Ämter

Zuweisungswege
Hilfe bei der Zuweisung von Patienten zu einer Entwöhnungsbehandlung bieten die Suchtberatungsstellen, die es in jedem Landkreis und jeder Stadt gibt. Sie helfen Ihrem Patienten/Ihrer Patientin bei der notwendigen Antragstellung und unterstützen sie bei der Auswahl einer geeigneten Therapie.

Bei entsprechender Indikation ist auch eine Direktverlegung eines Patienten/einer Patientin aus der qualifizierten Entgiftung in unsere Fachklinik möglich.

Aufnahmebedingungen
Wir nehmen Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr auf. Neben der Kostenzusage, in der Regel des Rentenversicherungsträgers, gibt es nur die Bedingung, dass Ihr Patient/Ihre Patientin suchtmittelfrei zur Aufnahme in der Fachklinik Klosterwald erscheint. Dazu ist es meist notwendig, dass Ihr Patient/Ihre Patientin eine qualifizierte Entgiftung in einem dafür ausgestatteten Krankenhaus durchläuft. Gern stehen wir Ihnen hierfür beratend zur Seite.

Bei außerdem bestehenden körperlichen oder psychischen Erkrankungen beziehungsweise Beeinträchtigungen klären unsere Ärzte im Austausch mit Ihnen beziehungsweise weiteren Fachärzten die Rehafähigkeit ihres Patienten/Ihrer Patientin individuell ab.

Unsere Klinik ist insbesondere für gehbehinderte Patienten und Patientinnen barrierefrei eingerichtet. Pflegerische Hilfestellungen zum Beispiel bei der Körperhygiene, An- und Auskleiden können realisiert werden. Alle Therapie- und Freizeiträume (inklusive Schwimmbad) sind erreichbar und behindertengerecht ausgestattet.

Behandlungsmöglichkeiten
Zu unserem Behandlungsspektrum gehören sowohl alkoholbedingte Folge- und Begleitererkrankungen, als auch komorbide psychische Störungen, somatoforme und neurotische Störungen, Persönlichkeitsstörungen sowie Intelligenzminderung und psychosoziale Retardierungen. Erkrankungen des psychotischen Formkreises werden mitbehandelt, sofern eine suffiziente medikamentöse Einstellung besteht und das psychotische Geschehen entaktualisiert ist.

Kinder in unserer Fachklinik
Kinder können als Begleitpersonen bis zur Vollendung ihres 13. Lebensjahres mit aufgenommen werden. Dies ist notwendig, wenn sie während der Therapie eines Elternteils nicht anderweitig betreut werden können. Dazu ist es erforderlich, dass wir mit Ihrem Patient/Ihrer Patientin ein Vorgespräch führen.